an einer Schukosteckdose (Haushaltssteckdose) | |
an einer Wallbox (Heimladestation) | |
an CEE-Dosen (Starkstromanschluss) | |
an Ladestationen (AC / DC) | |
beim Arbeitgeber |
Elektroautos können mit Wechselstrom (230V AC) an einer normalen Haushaltssteckdose geladen werden.
Sofern das zu ladende Elektroauto keinen Direktanschluss für Schuko-Ladung hat, ist zum Laden ein Ladekabel mit In-Kabel Kontrollbox (ICCB) erforderlich, das bei den meisten Fahrzeugen im Lieferumfang enthalten ist. (Falls nicht, ist es separat erhältlich.)
Beispiel:
Das Laden an einer Haushaltssteckdose dauert relativ lange (8–12h und länger), weil nur eine vergleichsweise geringe Leistung übertragen werden kann (2,3–3,2kW). Für eine Ladung über Nacht ist das aber meist ausreichend.
Bei einigen Fahrzeugen ist das Laden mit geringer Leistung an einer Schukosteckdose deutlich weniger effizient als das Laden mit höheren Ladeleistungen an Wallboxen oder Ladestationen. Daher wird von einigen das Laden an einer Haushaltssteckdose nur als Notladung betrachtet und nur in Ausnahmefällen praktiziert. Das ICCB-Ladekabel wird dann entsprechend als Notladekabel bezeichnet.
Sicherheitshinweis: Die benutzte Schukosteckdose und ihre Anschlussleitung wird über viele Stunden hoch belastet (10-14A). (Ein guter Vergleich ist ein Wasserkocher, der die ganze Nacht kocht.) Vor einer Ladung sollten die Steckdose und die Anschluss-Installation daher sorgfältig kontrolliert werden. Empfohlen wird eine separate und extra abgesicherte Anschlussleitung ohne weitere Verbraucher. Vom Laden an unbekannten Installationen ist aus Sicherheitsgründen abzuraten.
Eine Wallbox ist eine kleine Heimladestation, mit der deutlich höhere Ladeleistungen als über eine Schukosteckdose bereitgestellt werden können (üblicherweise bis 22kW AC). Dies ermöglicht schnellere Ladezeiten und erhöht so den Komfort und die Flexibilität beim Laden. Außerdem ist es sicherer als das Laden an Haushaltssteckdosen, weil die beteiligte Technik für hohe Dauer-Ladeleistungen ausgelegt ist.
Wieviel Ladeleistung tatsächlich genutzt werden kann, hängt vom Fahrzeugtyp (genauer: von den verbauten Ladekomponenten) ab. Leider können nur wenige aktuelle Elektroautos AC-Ladeleistungen von mehr als 11kW nutzen; die meisten bleiben noch darunter.
Wechselstrom-(AC)-Ladestationen haben den großen Vorteil geringer Kosten (< 1.000,- €), während Gleichstrom-(DC)-Ladestationen für die Heimladung noch einige Zeit unerschwinglich bleiben dürften (> 10.000,- €).
Wieviel Ladeleistung zu Hause bereitgestellt werden kann, hängt vom Hausanschluss und den bereits vorhandenen Verbrauchern ab. 11kW gehen fast immer, 22kW - sofern benötigt - sind ebenfalls meist möglich.
Um eine Wallbox anzuschließen, wird eine separate Leitung, an der keine weiteren Verbraucher hängen, benötigt. Diese Leitung muss zusätzlich mit einem eigenen Fehlerstrom-Schutzschalter (FI/RCD) abgesichert sein, wenn die Wallbox keinen solchen enthält. Fahrzeugabhängig kann bzw. muss das ein FI/RCD vom Typ A, B oder A EV sein.
Sicherheitshinweis: Die Installation einer Wallbox ist unbedingt einer dafür qualifizierten Elektrofachkraft zu überlassen. Sie sollte bereits über einschlägige Erfahrung mit der Installation von Ladeboxen verfügen.
Wallboxen gibt es mit und ohne fest angebrachtem Ladekabel. Die Versionen mit Kabel bieten den deutlich höheren Komfort – man muss nicht jedes Mal das im Auto mitgeführte Ladekabel herauskramen, sondern kann das E-Auto einfach direkt anschließen. Die Entscheidung für eine Wallbox mit oder ohne Kabel hängt aber auch vom Aufstellungsort (Garage oder frei zugänglich) ab.
Hinweis: Bei der Installation einer Wallbox sind in Deutschland auch im privaten Bereich ggf. die gesetzlichen Rahmenbedingungen der sog. Ladesäulenverordnung (LSV) zu beachten. Zu Inhalt und Kritik siehe auch Wikipedia: Ladesäulenverordnung.
Update: Ab 13. April 2024 greift die neue Alternative Fuels Infrastructure Regulation (Afir) der EU und ersetzt damit defacto die deutsche Ladesäulenverordnung (LSV).
Hinweis 2: Seit März 2019 sind Wallboxen in Deutschland meldepflichtig. Sie müssen beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden. Die Meldung muss vor der Installation erfolgen.
Siehe §19 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV).
CEE-Steckdosen (Industriesteckdosen, Starkstrom-/Kraftstrom-/Drehstrom-Dosen) sind weit verbreitet, z. B. bei Gewerbe- oder landwirtschaftlichen Betrieben.
Zum Laden an CEE-Steckdosen wird eine mobile Ladebox benötigt. Diese sorgt für die Kommunikation mit dem angeschlossenen Elektrofahrzeug und regelt die entsprechende Ladeleistung.
Mit CEE-Anschlüssen sind wie bei Wallboxen Ladeleistungen bis 22kW AC realisierbar.
Sofern man bereits eine mobile Ladebox besitzt oder sich anschaffen will (um auch unterwegs an CEE-Dosen laden zu können) kann ein CEE-Anschluss zu Hause eine Wallbox ersetzen. Die CEE-Lösung ist dabei deutlich preisgünstiger (aber es ist auch unbequemer, zu jedem Ladevorgang die mobile Ladebox auszupacken und anzuschließen).
Wie bei einer Wallbox wird auch für den CEE-Anschluss eine separate und extra per FI/RCD abgesicherte Zuleitung empfohlen.
Sicherheitshinweis: Auch die Installation eines CEE-Anschlusses ist unbedingt einer erfahrenen Elektrofachkraft zu überlassen.
Industriesteckdosen gibt es je nach Leistungsbereich in mehreren Varianten (z. B. rot oder blau, 32A oder 16A, drei- oder einphasig). Mit entsprechenden Adaptern kann eine mobile Ladebox an all diesen Varianten angeschlossen werden.
Sicherheitshinweis: Die an der mobilen Ladebox eingestellte Ladeleistung darf die Anschlussleistung der genutzten CEE-Dose nicht überschreiten, sonst lösen die Sicherungen aus. Vom Laden an unbekannten Installationen ist aus Sicherheitsgründen abzuraten.
Öffentliche Ladestationen in Deutschland sind entweder reine Wechselstrom-Ladestationen oder Kombi-Ladestationen mit Wechselstrom-(AC)- und Gleichstrom-(DC)-Anschlüssen oder Schnellladestationen nur mit Gleichstromanschlüssen.
Beispiele: Typ 2-Ladesäule (links), Ladeanschlüsse an einer Kombi-Ladestation (v.l.n.r.: CCS, Typ 2, CHAdeMO)
Wechselstromanschlüsse sind fast ausschließlich Typ-2-Anschlüsse.
Typ 2
Gleichstrom wird über CCS- und/oder CHAdeMO-Anschlüsse abgegeben.
CCS CHAdeMO
Beispiel: Eine ZOE lädt an einer Typ 2-Ladestation.
Zum Laden an Typ 2 wird ein entsprechend passendes Ladekabel benötigt. Dieses ist meist im Lieferumfang der Elektroautos enthalten.
Tipp: Ein längeres Kabel (> 8m) kann hilfreich sein, um ein E-Auto auch an zugeparkten Ladesäulen noch anschließen zu können.
Ladesäulen für hohe AC-Ladeleistungen (43kW) verfügen meist über ein fest installiertes Typ-2-Ladekabel, das dann allerdings auch nur an Typ 2-Dosen im Fahrzeug angeschlossen werden kann.
Bei CSS- und CHAdeMO-Säulen sind die entsprechenden Kabel immer fest angebracht.
Je nachdem, über welche Lademöglichkeiten und -anschlüsse ein Elektroauto verfügt, kann es den jeweils passenden Anschluss der Ladestationen nutzen.
Beispiel: Eine ZOE lädt am Typ 2-Anschluss einer Kombi-Schnellladestation.
Wechselstrom-Ladesäulen bieten in der Regel Ladeleistungen von 11–22kW. Kombiladesäulen bieten derzeit an Typ 2 bis zu 43kW AC und an CSS und/oder CHAdeMO bis zu 150kW DC. (Im Regelfall sind es 50kW DC. Bei manchen Kombisäulen ist die Ladeleistung allerdings auf 20-25kW begrenzt.) Teslas Supercharger können Ladeleistungen bis 135kW DC abgeben (Version V3 bis 250kW, V4 bis 350kW). Aktuelle High-Power-Charging-Ladestationen (HPC) stellen Ladeleistungen von bis zu 350kW DC bereit.
IONITY HPC Ladesäulen
Nicht alle Elektroautos können die zur Verfügung gestellte Ladeleistung immer voll nutzen. Laden ist dennoch möglich: Das Fahrzeug kommuniziert mit der Ladestation, welche Ladeleistung möglich ist und regelt bei einem „Überangebot“ entsprechend herunter. Das Laden dauert dann länger.
Bei vielen Kombiladesäulen mit Typ 2, CCS und CHAdeMO-Anschlüssen (sog. Triple-Lader) kann gleichzeitig an Typ 2 und an einem DC-Anschluss geladen werden. Die gleichzeitige Nutzbarkeit von CCS und CHAdeMO-Anschluss ist hingegen sehr selten.
Tipp: Es gehört zum guten Ton unter Elektromobilisten, dass man mit E-Autos, die nur langsam laden können, keine Schnellladestationen blockiert.
Fast alle Ladesäulen müssen zum Laden freigeschaltet werden, selbst wenn der Ladestrom kostenlos abgegeben wird (was nur noch sehr selten der Fall ist).
Das Freischalten geschieht üblicherweise per RFID-Karte (oder RFID-Schlüsselanhänger), per (kostenpflichtiger) SMS oder per App. Nicht alle Arten der Freischaltung stehen bei jeder Ladesäule zur Verfügung.
Betreiber öffentlicher Ladepunkte müssen aber auch AdHoc-Laden anbieten, so dass man auch ohne vorherige Registrierung und Anmeldung laden kann. Dies ist allerdings meist teurer als die Abrechnung über einen bestimmten Anbieter.
Bei Abrechnung über einen Anbieter benötigt man die entsprechende Karte bzw. App des jeweiligen Anbieters. Zur Abrechnung des Ladestroms über Ladekarten und Apps muss ein Vertrag abgeschlossen werden.
Beispiele für Apps:
EnBW mobility+, eCharge+, PlugSurfing, Shell Recharge, Maingau
Beispiele für Ladekarten: Maingau Ladekarte, Plugsurfing-Schlüsselanhänger
Es existieren Roaming-Verbünde, in denen man mit den Ladekarten eines Mitglieds auch die Ladesäulen der anderen Mitglieder freischalten kann. Dies ist aus Nutzersicht eine große Erleichterung. Ein Beitritt zu einem solchen Verbund ist daher den Anbietern zu empfehlen. Roamingfähige Ladekarten bzw. Apps bieten z. B. EnBW, Maingau, Shell Recharge (früher New Motion) und Plugsurfing.
Das Laden an öffentlichen Ladestationen wird mittlerweile fast ausschließlich nach Verbrauch (kWh) abgerechnet. Es kann eine Startgebühr hinzukommen.
Einige Ladestrom-Anbieter erheben zusätzlich eine zeitbasierte sog. „Blockiergebühr“, die meist nach einer Ladezeit von 4 Stunden berechnet wird und dazu motivieren soll, die jeweilige Ladesäule nicht unnötig lange zu belegen.
Für die Abrechnung per App oder RFID-Karte muss meist ein Vertrag mit dem jeweiligen Anbieter geschlossen werden. Dabei lohnt es sich, Preise und Konditionen zu vergleichen. Es gibt Verträge mit und ohne Grundgebühr. Je nach eigenem Nutzungsprofil kann das eine oder das andere sinnvoller sein.
Tipp: Wird eine bestimmte Ladekarte oder App nur selten eingesetzt, sind meist Verträge ohne Grundgebühr die bessere Wahl, auch wenn die Stromkosten dabei etwas höher liegen. Lädt man regelmäßig an Ladesäulen eines bestimmten Anbieters, sind Verträge mit Grundgebühr oder Pauschalpreisen oft attraktiv.
Sofern man kostenpflichtige Ladesäulen per SMS freischalten kann, erfolgt die Abrechnung über den Mobilfunkprovider. Dazu muss der genutzte Provider Mehrwertdienste ermöglichen (dies ist nicht immer der Fall).
Weitere Informationen zur Abrechnung siehe Ladekarten und Ladeapps.
Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr vom 7. November 2016 sieht insbesondere für das Laden beim Arbeitgeber für beide Seiten Erleichterungen vor.
Wer sein Elektroauto im Betrieb des Arbeitgebers aufladen darf, kann sich freuen: Dieser Vorteil ist für ihn steuerfrei. Auch wenn hier Stromkosten gespart werden, die „Tankfüllung” wird nicht als geldwerter Vorteil versteuert (anders als bei anderen Arbeitgeber-Vergünstigungen, etwa Dienstwagen oder Essensgutscheinen).
Auch Arbeitgeber profitieren von dem Gesetz: Sie können über die Lohnsteuer den Aufbau von Ladestationen auf ihrem Betriebsgelände bezuschussen lassen. (Quelle)
„Im Einkommensteuergesetz werden vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens und für die zeitweise zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung steuerbefreit (§ 3 Nummer 46 EStG). Der Arbeitgeber hat auch die Möglichkeit, die Lohnsteuer für geldwerte Vorteile aus der unentgeltlichen oder verbilligten Übereignung einer Ladevorrichtung sowie für Zuschüsse zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für den Erwerb und für die Nutzung einer Ladevorrichtung pauschal mit 25 Prozent zu erheben (§ 40 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 EStG). Die Neuregelungen gelten ab dem 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2020.“ (Quelle)