Im Zuge der Verhandlungen zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) ist am 13. Dezember 2023 beschlossen worden, die Förderung durch den Umweltbonus zeitnah zu beenden. Mit Ablauf des 17. Dezember 2023 können daher keine neuen Anträge mehr für den Umweltbonus beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Hintergrund ist die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, in dessen Folge dem KTF 60 Milliarden Euro entzogen werden. Daher muss der Wirtschaftsplan des KTF für 2024 neu aufgestellt werden und ihm stehen weniger Mittel zur Verfügung.
Für den Umweltbonus gilt: Bereits zugesagte Förderungen sind vom Förderende nicht betroffen und werden ausgezahlt. Vorliegende Anträge, die bis einschließlich 17. Dezember 2023 beim BAFA eingehen, werden in der Reihenfolge ihres Eingangs weiterbearbeitet und – sofern die Fördervoraussetzungen vorliegen – bewilligt.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: Pressemitteilung vom 16.12.2023
Ab 01.01.2023 beträgt der Umweltbonus für reine Batterieelektrofahrzeuge (BEV) und Brennstoffzellenfahrzeuge bis 40.000 € Nettolistenpreis des Basismodells 4.500 €. Hinzu kommt ein Herstelleranteil von 2.250 €.
Bei Fahrzeugen über 40.000 € bis 65.000 € werden 3.000 € gezahlt (Herstelleranteil 1.500 €).
Zuschüsse für Plug-in-Hybride entfallen.
Die Mindesthaltedauer bei Fahrzeugkauf und Leasing beträgt ab dem 01.01.2023 zwölf Monate.
Hier eine vollständige Übersicht über die Förderbeträge 2023:
Bonus bis 40.000€ Nettolistenpreis |
Herstelleranteil | Bonus ab 40.000€ bis 65.000€ Nettolistenpreis |
Herstelleranteil | |
Neufahrzeug Kauf | 4.500€ | 2.250€ | 3.000€ | 1.500€ |
Neufahrzeug Leasing ab 24 Monate |
4.500€ | 2.250€ | 3.000€ | 1.500€ |
Neufahrzeug Leasing 12–23 Monate |
2.250€ | 1.125€ | 1.500€ | 750€ |
junger Gebrauchter Kauf | 3.000€ | 1.500€ | 3.000€ | 1.500€ |
junger Gebrauchter Leasing ab 24 Monate |
3.000€ | 1.500€ | 3.000€ | 1.500€ |
junger Gebrauchter Leasing 12–23 Monate |
1.500€ | 750€ | 1.500€ | 750€ |
Der staatlich finanzierte Teil der Prämie muss beim BAFA beantragt werden.
Ab 01.09.2023 kann der Antrag ausschließlich von Privatpersonen gestellt werden. Ausnahmen für Kleingewerbetreibende oder gemeinnützige Organisationen sind nicht vorgesehen.