Umweltbonus

Ab 2023

Ab 01.01.2023 beträgt der Umweltbonus für reine Batterieelektrofahrzeuge (BEV) und Brennstoffzellenfahrzeuge bis 40.000 € Nettolistenpreis des Basismodells 4.500 €. Hinzu kommt ein Herstelleranteil von 2.250 €.

Bei Fahrzeugen über 40.000 € bis 65.000 € werden 3.000 € gezahlt (Herstelleranteil 1.500 €).

Zuschüsse für Plug-in-Hybride entfallen.

Die Mindesthaltedauer bei Fahrzeugkauf und Leasing beträgt ab dem 01.01.2023 zwölf Monate.

Hier eine vollständige Übersicht über die Förderbeträge 2023:

  Bonus bis 40.000€
Nettolistenpreis
Herstelleranteil Bonus ab 40.000€
bis 65.000€
Nettolistenpreis
Herstelleranteil
Neufahrzeug Kauf 4.500€ 2.250€ 3.000€ 1.500€
Neufahrzeug Leasing
ab 24 Monate
4.500€ 2.250€ 3.000€ 1.500€
Neufahrzeug Leasing
12–23 Monate
2.250€ 1.125€ 1.500€ 750€
junger Gebrauchter Kauf 3.000€ 1.500€ 3.000€ 1.500€
junger Gebrauchter
Leasing ab 24 Monate
3.000€ 1.500€ 3.000€ 1.500€
junger Gebrauchter
Leasing 12–23 Monate
1.500€ 750€ 1.500€ 750€

Antrag stellen

Der staatlich finanzierte Teil der Prämie muss beim BAFA beantragt werden.

Ab 01.09.2023 kann der Antrag ausschließlich von Privatpersonen gestellt werden. Ausnahmen für Kleingewerbetreibende oder gemeinnützige Organisationen sind nicht vorgesehen.

Ab 2024

Ab 01.01.2024 sind nur noch Fahrzeuge mit einem Basislistenpreis von max. 45.000 € förderfähig.

Die Förderbeträge sinken dann wie folgt:

  Bonus bis 45.000€
Nettolistenpreis
Herstelleranteil
Neufahrzeug Kauf 3.000€ 1.500€
Neufahrzeug Leasing
ab 24 Monate
3.000€ 1.500€
Neufahrzeug Leasing
12–23 Monate
1.500€ 750€
junger Gebrauchter Kauf 2.400€ 1.200€
junger Gebrauchter
Leasing ab 24 Monate
2.400€ 1.200€
junger Gebrauchter
Leasing 12–23 Monate
1.200€ 600€

Zulassungsdatum ist entscheidend

Maßgeblich für den Umweltbonus ist das Zulassungsdatum. Erst nach Zulassung des Fahrzeugs kann der Förderantrag gestellt werden.


Quelle:  Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) vom 17. November 2022

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