Ab 01.01.2023 beträgt der Umweltbonus für reine Batterieelektrofahrzeuge (BEV) und Brennstoffzellenfahrzeuge bis 40.000 € Nettolistenpreis des Basismodells 4.500 €. Hinzu kommt ein Herstelleranteil von 2.250 €.
Bei Fahrzeugen über 40.000 € bis 65.000 € werden 3.000 € gezahlt (Herstelleranteil 1.500 €).
Zuschüsse für Plug-in-Hybride entfallen.
Die Mindesthaltedauer bei Fahrzeugkauf und Leasing beträgt ab dem 01.01.2023 zwölf Monate.
Hier eine vollständige Übersicht über die Förderbeträge 2023:
Bonus bis 40.000€ Nettolistenpreis |
Herstelleranteil | Bonus ab 40.000€ bis 65.000€ Nettolistenpreis |
Herstelleranteil | |
Neufahrzeug Kauf | 4.500€ | 2.250€ | 3.000€ | 1.500€ |
Neufahrzeug Leasing ab 24 Monate |
4.500€ | 2.250€ | 3.000€ | 1.500€ |
Neufahrzeug Leasing 12–23 Monate |
2.250€ | 1.125€ | 1.500€ | 750€ |
junger Gebrauchter Kauf | 3.000€ | 1.500€ | 3.000€ | 1.500€ |
junger Gebrauchter Leasing ab 24 Monate |
3.000€ | 1.500€ | 3.000€ | 1.500€ |
junger Gebrauchter Leasing 12–23 Monate |
1.500€ | 750€ | 1.500€ | 750€ |
Der staatlich finanzierte Teil der Prämie muss beim BAFA beantragt werden.
Ab 01.09.2023 kann der Antrag ausschließlich von Privatpersonen gestellt werden. Ausnahmen für Kleingewerbetreibende oder gemeinnützige Organisationen sind nicht vorgesehen.
Ab 01.01.2024 sind nur noch Fahrzeuge mit einem Basislistenpreis von max. 45.000 € förderfähig.
Die Förderbeträge sinken dann wie folgt:
Bonus bis 45.000€ Nettolistenpreis |
Herstelleranteil | |
Neufahrzeug Kauf | 3.000€ | 1.500€ |
Neufahrzeug Leasing ab 24 Monate |
3.000€ | 1.500€ |
Neufahrzeug Leasing 12–23 Monate |
1.500€ | 750€ |
junger Gebrauchter Kauf | 2.400€ | 1.200€ |
junger Gebrauchter Leasing ab 24 Monate |
2.400€ | 1.200€ |
junger Gebrauchter Leasing 12–23 Monate |
1.200€ | 600€ |
Maßgeblich für den Umweltbonus ist das Zulassungsdatum. Erst nach Zulassung des Fahrzeugs kann der Förderantrag gestellt werden.